Kfz-Versicherung wechseln im Mai 2026
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann Ihnen jährlich mehrere hundert Euro Ersparnis einbringen. Der Prozess ist unkompliziert, wenn Sie die geltenden Fristen – insbesondere den bekannten Stichtag am 30. November – und die Vorgaben für ein Sonderkündigungsrecht beachten.
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Die wichtigsten Fristen für den Wechsel
Damit der Wechsel reibungslos klappt, müssen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht kündigen. Hierbei gibt es zwei grundlegende Fälle:
1. Das reguläre Kündigungsrecht (Stichtag: 30. November)
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen kalenderjährlich (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Die reguläre Kündigungsfrist beträgt exakt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Daraus ergibt sich der 30. November als entscheidender Stichtag. Bis zu diesem Tag (23:59 Uhr) muss das Kündigungsschreiben dem Versicherer nachweislich vorliegen.
Achtung: Haben Sie einen unterjährigen Vertrag abgeschlossen (z.B. Beginn am 1. April), gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (in diesem Beispiel also bis Ende Februar).
2. Das Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Fristen kündigen. In der Regel haben Sie dafür ab Eintritt des Ereignisses bzw. ab Zugang der Mitteilung vier Wochen Zeit. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei:
- Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer den Preis anhebt, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Auch versteckte Erhöhungen (durch Änderungen der Regional- oder Typklasse) rechtfertigen eine Kündigung.
- Nach einem Schadenfall: Sobald die Versicherung einen Schaden reguliert hat (oder die Regulierung ablehnt), können beide Seiten den Vertrag kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder abmelden, erlischt der Vertrag automatisch bzw. geht auf den Käufer über, der dann wechseln kann. Für Ihr neues Auto können Sie sich sofort einen neuen Anbieter aussuchen.
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Beispiel aus der Praxis
Familie Müller aus Dortmund erhält im Oktober die Beitragsrechnung für ihren VW Golf: statt bisher 520 Euro soll die Vollkasko nun 680 Euro kosten — eine Erhöhung von 160 Euro. Familie Müller nutzt ihr Sonderkündigungsrecht und vergleicht online. Ergebnis: Bei einem anderen Versicherer zahlen sie nur 430 Euro für gleichwertigen Schutz. Die Ersparnis gegenüber dem erhöhten Beitrag beträgt 250 Euro pro Jahr.
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Versicherungswechsel
- Tarife vergleichen: Nutzen Sie einen unabhängigen Vergleichsrechner. Halten Sie dazu Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Ihren aktuellen Kilometerstand bereit.
- Neuen Vertrag abschließen: Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, schließen Sie diesen direkt online ab. Der neue Versicherer sendet dann automatisch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) an die Zulassungsstelle.
- Alten Vertrag kündigen: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, wenn Ihnen die Zusage des neuen Versicherers vorliegt. Senden Sie die Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail/Fax (sofern dies vertraglich vereinbart ist).
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