Kfz-Versicherungen Online

Kfz-Versicherung kündigen: Alle Fristen

Die wichtigste Frist für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist der 30. November. Doch es gibt auch Sonderfälle, in denen Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden können. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Kündigungsfristen.

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Der Stichtag: 30. November

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge in Deutschland laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Das bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Wichtig: Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Ein am 29. November per Post versandtes Schreiben kommt in der Regel zu spät an.

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie jederzeit kündigen können

Neben dem regulären Kündigungsrecht gibt es Situationen, in denen Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen dürfen:

Bei Beitragserhöhung

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Dies gilt auch bei Höherstufungen der Regional- oder Typklasse.

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Nach einem Schadenfall

Nach der Regulierung eines Schadens (oder Ablehnung der Regulierung) können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Dieses Recht besteht sowohl für Sie als auch für den Versicherer.

Bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über. Dieser kann dann innerhalb eines Monats kündigen. Für Ihr neues Fahrzeug können Sie frei einen Versicherer wählen.

Beispiel aus der Praxis

Herr Bauer erhält am 15. Oktober sein Beitragsschreiben: Die Vollkasko für seinen VW Golf steigt von 480 auf 560 Euro. Er hat nun bis zum 15. November (ein Monat ab Zugang) Zeit, außerordentlich zu kündigen. Er vergleicht online und findet einen gleichwertigen Tarif für 380 Euro. Ersparnis gegenüber dem erhöhten Beitrag: 180 Euro pro Jahr.

Checkliste: So kündigen Sie richtig

  • Kündigungsschreiben mit Name, Anschrift und Versicherungsscheinnummer erstellen
  • Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen
  • Neuen Versicherer erst nach Bestätigung der Kündigung beauftragen
  • Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden
  • Bestätigung des Versicherers abwarten

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie die Frist zum 30. November verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können dann erst zum nächsten regulären Termin kündigen, es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht greift.

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Versicherer akzeptieren Kündigungen per E-Mail oder über Online-Portale. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir ein Einschreiben mit Rückschein.

Ja, bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

Die ordentliche Kündigung erfolgt zum regulären Vertragsende (meist 31. Dezember) mit einmonatiger Frist. Die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) ist jederzeit bei bestimmten Anlässen möglich, z. B. Beitragserhöhung, Schadenfall oder Fahrzeugwechsel.

Ja, der Versicherer kann den Vertrag ebenfalls kündigen — zum regulären Termin oder nach einem Schadenfall. Das passiert selten, ist aber bei Kunden mit vielen Schäden möglich. Sie müssen sich dann einen neuen Versicherer suchen.
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2026