Versicherung nach Unfall: Was tun? (Mai 2026)

Nach einem Autounfall ist schnelles und richtiges Handeln wichtig. Neben der Unfallaufnahme und Sicherung der Unfallstelle müssen Sie den Schaden korrekt bei Ihrer Versicherung melden. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist.

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Sofortmaßnahmen am Unfallort

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen
  2. Verletzte versorgen: Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst rufen (112)
  3. Polizei rufen: Bei Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder Uneinigkeit über die Schuldfrage
  4. Unfallgegner-Daten aufnehmen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer
  5. Beweise sichern: Fotos der Unfallstelle, der Fahrzeugschäden und der Straßenverhältnisse
  6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Beide Parteien unterschreiben

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Schadensmeldung bei der Versicherung

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Die meisten Versicherer bieten dafür verschiedene Kanäle an:

  • Online-Portal oder App des Versicherers
  • Telefonische Schadenshotline (oft 24/7 erreichbar)
  • Schriftliche Schadensmeldung per E-Mail oder Post

Beispiel aus der Praxis

Herr Fischer (SF-Klasse 12) verursacht auf einer vereisten Straße einen Auffahrunfall. Schaden am gegnerischen Fahrzeug: 4.200 Euro (Haftpflicht zahlt). Schaden am eigenen Auto: 2.800 Euro (Vollkasko zahlt, minus 300 Euro Selbstbeteiligung). Durch die Hochstufung von SF 12 auf SF 6 steigt sein Beitrag im Folgejahr um ca. 180 Euro. Die Mehrbeiträge über die nächsten 6 Jahre betragen insgesamt ca. 750 Euro. Da der Schaden am eigenen Auto 2.500 Euro (nach SB) betrug, lohnt sich die Regulierung über die Vollkasko trotz Hochstufung.

Ablauf der Schadenregulierung

  1. Schadensmeldung: Sie melden den Schaden mit allen relevanten Unterlagen
  2. Begutachtung: Bei größeren Schäden beauftragt die Versicherung einen Gutachter
  3. Regulierung: Die Versicherung prüft den Anspruch und zahlt den Schaden aus
  4. Reparatur: Sie lassen den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren (oder bei Werkstattbindung in einer Partnerwerkstatt)

Ihre Rechte nach einem Unfall

  • Recht auf freie Werkstattwahl (außer bei Werkstattbindung)
  • Recht auf einen Mietwagen während der Reparatur (bei unverschuldetem Unfall)
  • Recht auf Sonderkündigung nach der Schadenregulierung
  • Recht auf Einsicht in das Gutachten

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Häufig gestellte Fragen

Zuletzt aktualisiert: 13.05.2026