Kfz-Versicherungen Online

Was passiert ohne Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat mit schwerwiegenden Konsequenzen. Hier erfahren Sie, welche Strafen drohen und was im Schadensfall passiert.

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Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Nach § 1 PflVG muss für jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen betrieben wird, eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Strafen bei Fahren ohne Versicherung

  • Straftat nach § 6 PflVG: Fahren ohne Pflichtversicherung ist kein Ordnungswidrigkeitsvergehen, sondern eine Straftat
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg: Der Verstoß wird im Fahreignungsregister eingetragen
  • Fahrerlaubnisentzug: In schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
  • Stilllegung des Fahrzeugs: Die Zulassungsstelle kann das Fahrzeug zwangsweise stilllegen

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Folgen im Schadensfall

Verursachen Sie ohne Versicherung einen Unfall, tritt die Verkehrsopferhilfe e.V. zunächst für die Schäden des Unfallgegners ein. Allerdings nimmt sie den unversicherten Verursacher anschließend in vollem Umfang in Regress. Das bedeutet:

  • Sie müssen alle Personen- und Sachschäden des Unfallgegners selbst bezahlen
  • Bei schweren Unfällen können Forderungen schnell 100.000 Euro und mehr betragen
  • Bei Personenschäden mit Dauerfolgen (Invalidität, Pflege) sind lebenslange Rentenzahlungen möglich
  • Schäden am eigenen Fahrzeug sind ohnehin nicht versichert

Beispiel aus der Praxis

Ein Autofahrer in Nordrhein-Westfalen fährt mit einem nicht versicherten Fahrzeug und verursacht einen Auffahrunfall. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug beträgt 8.500 Euro, der Fahrer des anderen Wagens erleidet eine Halswirbelstauchung und fällt drei Wochen aus. Der Verkehrsopferhilfe e.V. reguliert: Fahrzeugschaden (8.500 Euro), Schmerzensgeld (2.500 Euro), Verdienstausfall (3.200 Euro) und Mietwagen (1.800 Euro). Gesamtforderung an den unversicherten Fahrer: 16.000 Euro — zuzüglich des Strafverfahrens.

Was tun bei Versicherungslücke?

Wenn Ihr Versicherungsvertrag endet (z.B. durch Kündigung oder Nichtzahlung), müssen Sie sofort einen neuen Vertrag abschließen. Nutzen Sie einen Vergleichsrechner, um schnell eine günstige Versicherung zu finden. Die eVB-Nummer erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Online-Abschluss.

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Häufig gestellte Fragen

Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Straftat nach § 6 PflVG. Es drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Versicherer melden den Abschluss und die Beendigung von Versicherungsverträgen elektronisch an die Zulassungsstelle. Wird ein Vertrag gekündigt, ohne dass ein neuer gemeldet wird, kontaktiert die Zulassungsstelle den Halter.

Der Verkehrsopferhilfe e.V. reguliert den Schaden des Unfallgegners, nimmt den unversicherten Fahrer jedoch in vollem Umfang in Regress. Sie müssen also alle Kosten selbst tragen, was schnell sechsstellige Beträge erreichen kann.

Nein. Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen Sie zwingend eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Ohne eVB-Nummer erhalten Sie keine Zulassung.

Wird der Vertrag gekündigt (z. B. wegen Nichtzahlung), informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese fordert Sie auf, innerhalb einer Frist einen neuen Versicherungsnachweis vorzulegen. Erfolgt dies nicht, wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt und die Kennzeichen eingezogen.
Zuletzt aktualisiert: 25.01.2026