Kfz-Versicherungen Online

Was deckt die Kfz-Versicherung ab?

Die Kfz-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Schäden. Je nach gewähltem Umfang (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) variiert der Deckungsbereich erheblich. Hier erfahren Sie im Detail, was abgedeckt ist und wo die Grenzen liegen.

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Kfz-Haftpflicht: Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Halter oder Fahrer anderen zufügen:

  • Personenschäden: Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rente bei Invalidität des Geschädigten
  • Sachschäden: Reparatur oder Ersatz des beschädigten Fahrzeugs, Mietwagen, Abschleppen
  • Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden, z.B. entgangener Gewinn eines Selbstständigen

Die Mindestversicherungssummen betragen: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Viele Tarife bieten pauschal 50 oder 100 Mio. Euro.

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Teilkasko: Zusätzlicher Schutz

Die Teilkasko schützt Ihr eigenes Fahrzeug bei folgenden Ereignissen:

  • Diebstahl: Gesamtdiebstahl des Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl von fest verbauten Teilen
  • Naturgewalten: Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch
  • Brand und Explosion: Auch Kurzschluss an der Verkabelung
  • Glasbruch: Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Scheinwerferglas
  • Wildunfall: Je nach Tarif nur Haarwild (Reh, Wildschwein) oder alle Wirbeltiere
  • Marderbiss: Durchgebissene Kabel, Schläuche; gute Tarife decken auch Folgeschäden

Vollkasko: Umfassender Schutz

Die Vollkasko enthält alle Teilkasko-Leistungen plus:

  • Selbstverschuldete Unfälle: Reparatur- oder Totalschadenkosten am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus: Mutwillige Beschädigung durch Dritte, Kratzer, eingeschlagene Scheiben
  • Unfallflucht des Gegners: Schäden, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann

Beispiel aus der Praxis

Herr Keller parkt seinen VW Golf in einer Wohngegend. Nachts wird die Seitenscheibe eingeschlagen und der Lack auf der Beifahrerseite zerkratzt. Schaden: ca. 2.800 Euro. Hätte er nur Haftpflicht oder Teilkasko, müsste er den Vandalismusschaden komplett selbst zahlen. Seine Vollkasko übernimmt die Reparatur abzüglich 300 Euro Selbstbeteiligung. Er wird zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, aber der Schaden ist bezahlt.

Was ist nicht versichert?

  • Verschleiß und Abnutzung
  • Mechanische oder elektrische Betriebsschäden
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden bei grober Fahrlässigkeit (je nach Tarif teilweise versichert)
  • Gegenstände im Fahrzeuginnenraum (lose Gegenstände)

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Häufig gestellte Fragen

In der Teilkasko und Vollkasko sind Marderbiss-Schäden in der Regel abgedeckt. Achten Sie darauf, ob auch Folgeschäden (z.B. an Kühlschläuchen oder Zündkabeln) mitversichert sind, da dies nicht bei allen Tarifen der Fall ist.

Wenn der Unfallverursacher flüchtet, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Mit reiner Haftpflicht oder Teilkasko bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Verursacher wird ermittelt.

Verschleißschäden, Betriebsschäden (z.B. Motorschaden durch falsches Öl), vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden bei Trunkenheitsfahrten sind in der Regel ausgeschlossen.

Ja, Hagelschäden sind in der Teilkasko als Elementarschaden abgedeckt. Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten (z. B. Smart-Repair oder Ausbeulen), abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Ja, Überschwemmungsschäden am Fahrzeug sind in der Teilkasko und Vollkasko als Elementarschaden abgedeckt. Voraussetzung ist, dass Sie nicht vorsätzlich durch überflutete Straßen gefahren sind.
Zuletzt aktualisiert: 15.02.2026